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   OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16   

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OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16 (https://dejure.org/2016,46790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2016 - 5 ME 150/16 (https://dejure.org/2016,46790)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 5 ME 150/16 (https://dejure.org/2016,46790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG; Art 33 Abs 2 GG; § 60 VwGO
    Bewerbungsverfahrensanspruch; Hilfsperson; Kanzleikraft; Organisationsverschulden; Tarifbeschäftiger; Telefax; Telefaxnummer; Verschulden; Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar, wenn eine Stellelbesetzung durch richter- bzw. beamtenrechtliche Ernennung erfolgt, eine gegen die Ernennung gerichtete Anfechtungsklage des unterlegenen Bewerbers möglich, wenn dieser unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 27).

    Von einer Rechtsschutzverhinderung in diesem Sinne ist auszugehen, wenn der Dienstherr den ausgewählten Bewerber ernennt, obwohl ihm dies durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 36).

    Gleiches gilt, wenn der Dienstherr die Ernennung während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens vornimmt; darüber hinaus liegen Fälle der Rechtsschutzverhinderung vor, wenn der Dienstherr die Ernennung ohne vorherige Mitteilung an die unterlegenen Bewerber oder vor Ablauf der Wartefrist für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der gesetzlichen Frist für die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht oder der Wartefrist für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vornimmt (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 36).

    Verstößt der Dienstherr vor der Ernennung gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG, so muss der verfassungsrechtlich gebotene Rechtsschutz nach der Ernennung nachgeholt werden; der Dienstherr kann sich nicht auf den Grundsatz der Ämterstabilität berufen, weil er es ansonsten in der Hand hätte, die Grundrechte der unterlegenen Bewerber durch vorzeitige Ernennungen auszuschalten (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 37).

    Dies gilt unabhängig davon, ob den gerichtlichen Entscheidungen materiell-rechtliche oder prozessuale Mängel anhaften, denn das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtsschutz gibt weder einen Anspruch auf eine "richtige" Entscheidung noch darauf, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch zweimal - nämlich vor und nach der Ernennung - gerichtlich verfolgt werden kann; eine Anfechtung der Ernennung ist in den Fällen, in denen der Bewerber seine Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft hat bzw. in denen der Dienstherr seinen Rechtsschutz nicht verhindert hat, verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 33).

    Die Bewerbungsverfahrensansprüche der unterlegenen Bewerber gehen in diesen Fällen durch die Ernennung unter (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 27); ein Hauptsacheverfahren findet wegen der Rechtsbeständigkeit der Ernennung nicht mehr statt (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 31).

    Nach alledem spielt die Frage, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers nach erfolgter Ernennung des ausgewählten Mitbewerbers mittels einer (auf Aufhebung der Ernennung gerichteten) Anfechtungsklage weiterverfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 27, 39), nur im Rahmen eines - im Falle der Rechtsschutzverhinderung ausnahmsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 37) möglichen - Hauptsacheverfahrens eine Rolle, nicht aber im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2015 - 5 ME 3/15 - in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 47).

  • VGH Bayern, 20.05.2008 - 3 CE 08.702

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Nach alledem spielt die Frage, ob der Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers nach erfolgter Ernennung des ausgewählten Mitbewerbers mittels einer (auf Aufhebung der Ernennung gerichteten) Anfechtungsklage weiterverfolgt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 27, 39), nur im Rahmen eines - im Falle der Rechtsschutzverhinderung ausnahmsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 37) möglichen - Hauptsacheverfahrens eine Rolle, nicht aber im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2015 - 5 ME 3/15 - in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 47).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2014 - 2 MB 28/14

    Stellenausschreibung; Einstellung eines Angestellten; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

    Zwar verweist auch das Bundesarbeitsgericht Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung - d. h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Mitbewerber oder vor Übertragung einer neuen, mit einer Höhergruppierung einhergehenden Tätigkeit auf den Mitbewerber - im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG auf die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den Fällen der Verhinderung effektiven Rechtsschutzes im Vorfeld der Einstellung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Betreffenden nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen sei mit der Folge, dass dem übergangenen Bewerber ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung (im Sinne einer Freimachung der Stelle) zustehen könne (vgl. BAG, Urteil vom 18.9.2007 - 9 AZR 672/06 -, juris Rn. 24, 27ff.; Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 -, juris Rn. 39; vgl. auch Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 2 B 135/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Rechtsschutz des unterlegenen Beamtenbewerbers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

    Mit dieser Situation der (grundsätzlich) nicht revidierbaren Stellenbesetzung ist in denjenigen Fällen, in denen sich ein Beamter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine zugunsten eines Tarifbeschäftigten ergangene Auswahlentscheidung gewendet hat und in denen die entsprechende Stelle noch nicht mit diesem besetzt worden war, ein Anordnungsgrund bejaht worden (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995, a. a. O., 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999, a. a. O., Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95

    Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

    Mit dieser Situation der (grundsätzlich) nicht revidierbaren Stellenbesetzung ist in denjenigen Fällen, in denen sich ein Beamter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine zugunsten eines Tarifbeschäftigten ergangene Auswahlentscheidung gewendet hat und in denen die entsprechende Stelle noch nicht mit diesem besetzt worden war, ein Anordnungsgrund bejaht worden (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995, a. a. O., 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999, a. a. O., Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8).

  • VG München, 06.07.2016 - M 5 E 16.2127

    Fehlender Anordnungsgrund für Konkurrentenantrag bei erfolgter Stellenbesetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Ist aber ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen worden, so ist damit die Eilbedürftigkeit zur Vermeidung der Schaffung endgültiger Verhältnisse zu Lasten der Antragstellerin weggefallen, die ein wesentliches Element des Anordnungsgrundes bildet (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008 - 3 CE 08.702 -, juris Rn. 40; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014 - 2 MB 28/14 -, juris Rn. 5 bis 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015 - 2 B 135/15 -, juris Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016 - M 5 E 16.2127, juris Rn. 20).

    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

  • OVG Hamburg, 03.03.1999 - 1 Bs 23/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Gleichwohl wird - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat (BA, S. 3) - in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vertreten, dass der Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem ausgewählten Bewerber im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung zu einer der Beamtenernennung vergleichbaren Verfestigung der Dienstpostenübertragung führe (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, 51, 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999 - 1 Bs 23/99 -, juris Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 20.5.2008, a. a. O., Rn. 49; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8; VG München, Beschluss vom 6.7.2016, a. a. O., Rn. 18f.).

    Mit dieser Situation der (grundsätzlich) nicht revidierbaren Stellenbesetzung ist in denjenigen Fällen, in denen sich ein Beamter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine zugunsten eines Tarifbeschäftigten ergangene Auswahlentscheidung gewendet hat und in denen die entsprechende Stelle noch nicht mit diesem besetzt worden war, ein Anordnungsgrund bejaht worden (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.5.1995, a. a. O., 52; Hamb. OVG, Beschluss vom 3.3.1999, a. a. O., Rn. 3; Sächs. OVG, Beschluss vom 31.3.2015, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 12 in Höhe von 4.364,02 EUR; hinzu tritt die ruhegehaltfähige (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2015 - 5 ME 3715 -) allgemeine Stellenzulage in Höhe von 87, 39 EUR.
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.12.2016 - 5 ME 150/16
    Zwar verweist auch das Bundesarbeitsgericht Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor der Einstellung - d. h. vor Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Mitbewerber oder vor Übertragung einer neuen, mit einer Höhergruppierung einhergehenden Tätigkeit auf den Mitbewerber - im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 und Art. 33 Abs. 2 GG auf die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes und geht nur in den Fällen der Verhinderung effektiven Rechtsschutzes im Vorfeld der Einstellung davon aus, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des Betreffenden nicht durch die Stellenbesetzung untergegangen sei mit der Folge, dass dem übergangenen Bewerber ausnahmsweise ein Anspruch auf Wiederherstellung (im Sinne einer Freimachung der Stelle) zustehen könne (vgl. BAG, Urteil vom 18.9.2007 - 9 AZR 672/06 -, juris Rn. 24, 27ff.; Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 554/09 -, juris Rn. 39; vgl. auch Schl.-H. OVG, Beschluss vom 11.12.2014, a. a. O., Rn. 5).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BVerwG, 25.05.2010 - 7 B 18.10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Übermittlung fristwahrender Schriftsätze

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2011 - 1 A 1756/09

    Einhaltung der Frist zur Berufungsbegründung durch Einreichung einer

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von

  • BVerwG, 06.08.1997 - 4 B 124.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwechslung

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Ein Bedürfnis auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der vorläufigen Freihaltung der Stelle bis zum rechtskräftigen Abschluss des - auf Beförderung bzw. erneute Entscheidung über die Bewerbung des unterlegenen Konkurrenten gerichteten - Hauptsacheverfahrens besteht aber nicht (mehr), wenn die ausgeschriebene Stelle bereits durch Ernennung des Ausgewählten besetzt ist (Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2016 - 5 ME 150/16 -, juris Rn. 23), das höherwertige Statusamt also bereits vergeben wurde.

    Das auf die vorläufige Freihaltung der ausgeschriebenen Stelle gerichtete Eilverfahren des unterlegenen Bewerbers hat sich durch die Ernennung erledigt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 23); dasselbe gilt im Hinblick auf das - auf Beförderung bzw. erneute Entscheidung über die Bewerbung des unterlegenen Bewerbers gerichtete - Hauptsacheverfahren (in diesem Sinne Nds. OVG, Beschluss vom 18.3.2010 - 5 ME 278/09 -, juris Rn. 8).

    Die Frage, ob sich nach erfolgter Ernennung noch ein - (lediglich auf) Aufhebung der Ernennung gerichtetes - Hauptsacheverfahren anschließen kann oder ob einem solchen Verfahren der Grundsatz der Ämterstabilität entgegensteht, ist für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO ohne Belang (Nds. OVG, Beschluss vom 13.11.2013 - 5 ME 243/13 - Beschluss vom 20.2.2015 - 5 ME 3/15 - Beschluss vom 13.12.2016, a. a. O., Rn. 28f.).

  • VG Köln, 16.04.2018 - 15 L 3963/17
    Ein solcher ausnahmsweise gegebener Anspruch auf Wiederherstellung (im Sinne einer Freimachung der Stelle) kann aber lediglich in einem Hauptsacheverfahren (Widerspruch und Klage) geltend gemacht werden, ebenso Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 13.12.2016 - 5 ME 150/16 -, weil die stattgebende Entscheidung in einem Eilverfahren nicht nur auf eine Sicherung des behaupteten Anspruchs des Antragstellers zielt , sondern zugleich auch den Verlust einer bereits erlangten Position des Beigeladenen zur Folge hätte und damit die Hauptsache bis zur abschließenden Entscheidung vorwegnehmen würde.
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